Steuerrecht/ Außergewöhnliche Belastung/Unheilbare Krankheit/AlternativeBehandlung
vom 22.5.2011
58 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, Strittig ist vor dem Finanzgericht eine Heilpraktikerrechnung über ca.3000 Euro in 2006 für eine Bioresonanztherapie bei einem Heilpraktiker. Diese Kosten wurden von der Klägerin als außergewöhnliche Belastung dem Finanzamt vorgelegt mit einem Attest eines Mediziners und Heilpraktikers. (Nicht der die Methode anwendete).