Also darf / kann das Finanzamt nun eine interne Prüfung genau auf diesen Zeitraum aussprechen, um sich selbst nun zu bestätigen, das alles während der Insolvenz korrekt gelaufen ist, weil das Finanzamt in diesem Fall ja neben den ganzen Unterlagen von den Steuerberatern auch sämtliche Kontoauszüge zu Gesicht bekommen und diese nun intern selbst untersuchen können, um eventuelle Fehler der Steuerberater, Mandanten oder Schuldner im Nachhinein zu torpedieren, damit sie die Restschuldbefreiung im Nachgang widerrufen können ? Während der Insolvenz Zeit war doch meines Erachtens nur der Insolvenzverwalter der erste Ansprechpartner für das Finanzamt, bei dieser Betriebsprüfung wird ja sozusagen auch das Kontrollorgan des Insolvenzverwalters untergraben damit das Finanzamt nun selbst das Steuer in der Hand hat und alles neu aufmischt. Es geht mir bei der Frage grundsätzlich nur darum, ob diese Vorgehensweise überhaupt rechtens ist und man eventuell gegen diese Prüfungsanordnung vorgehen könnte, bzw. ob es rein theoretisch möglich wäre, falls die Steuerberater irgendwelche Fehler während der Insolvenz Zeit fabriziert hätten diese ganze Prüfung am Ende sogar noch im Nachhinein die bereits abgeschlossene Restschuldbefreiung gefährden könnte.