Auslandstätigkeit ohne Besteuerung, Besteuerung in Deutschland?
vom 1.12.2015
93 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Begründet wurde die nicht bezahlte Steuer für die Arbeitszeit in Malaysien von meinem Arbeitgeber mit der 60 Tage Regelung. ... Hier hat mich mein Arbeitgeber als Seefahrer angemeldet und keine Steuern in Singapur bezahlt. Diese Information habe ich an das Finanzamt weitergegeben mit der Begründung, dass Deutschland keine Steuern erheben darf, wenn weder Malaysien noch Singapur Steuern erhoben haben.