Meine Frau wurde nun von der Finanzverwaltung mit Schreiben vom 20.10.2022 wie im Folgenden zitiert zur Abgabe der Steuererklärungen aufgefordert: "Ihr Ehemann hat für die Veranlagungszeiträume 2016 -2018 die Einzelveranlagung zur Einkommensteuer beantragt, in Folge sind Sie ebenfalls verpflichtet, die entsprechenden Einkommensteuererklärungen (Einzelveranlagungen) zu übermitteln. ... Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige bereits zuvor rechtswidrig, aber bestandskräftig einzeln veranlagt wurde und sodann -wie hier aufgrund geänderter Beteiligungseinkünfte- ein Änderungsbescheid ergeht, in dem er wiederum einzeln veranlagt wird. https://www.asscompact.de/nachrichten/steuer-wann-ehepartner-wahl-der-veranlagung-widerrufen-k%C3%B6nnen Zitat Abs. 2: ...