Die Frist dafür läuft Mitte Mai ab Meine Fragen nun: Hätte es bei einem Antrag auf schlichte Änderung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AO/172.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 172 AO: Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden">§ 172 AO</a> ,statt eines Einspruchs, auch eine neue Bewertung des Grund und Bodens geben können ? ... Kann ich meinen Steuerberater für die jetzt mehr zu zahlenden Steuern haftbar machen. 1. weil Er mich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass ich die Ausgaben die jährlich üblicherweise anfallen, kenntlich machen sollte um damit die Gefahr einer Aufhebung des Steuerbescheides 2005 zu vermeiden. ... Falls Frage 1, Einspruch oder schlichte Änderung, relevant ist.