Verdacht auf Steuerhinterziehung
27. Juni 2008 15:07
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Hallo,
ich muß mich seit Oktober 2007 in einem meiner Betriebe einer
Betriebsprüfung unterziehen. Dazu habe ich die umfangreichen
Geschäftsunterlagen von meinem Hauptgeschäftssitz zum FA WHV
(250 KM Entfernung) dem Ort des Betriebes schaffen müssen. Fest-
stellungen oder einen Prüfungbericht hat es bislang nicht ge-
geben.
Stattdessen hat man völlig überraschend am 01. 04. 2008 mir die
Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen angeblicher Steuer-
hinterziehung bekanntgegeben. Als Grund gab man mir persönlich
an, daß für eine KFZ-Rechnung aus dem Jahr 2004 doppelt, d. h.
in zwei Betrieben Vorsteuer gezogen wurde. Ich hatte dem sofort
erwidert, daß das durch einen Buchungsfehler in der Voranmeldung
zwar passiert sei, aber in der Jahresumsatzsteuermeldung korri-
gier wurde. Man nahm das zwar zur Kenntnis aber der Verdacht der
Steuerhinterziehunt blieb bestehen, mit der Folge daß die Be-
triebsprüfung auf weitere Jahre u n d weitere Betriebe er-
weitert wurde.
Meine Frage : a) Ich gehe davon aus, daß noch weiterer Ver-
dacht besteht. Muß das FA mir dies konkret
auf Antrag mitteilen ?
b) Sollten auch diese eventuellen Verdächtigungen
sich in ´Luft´auflösen, wie stehen die Chancen
daß die Erweiterungen der Betriebsprüfung zu-
rückgenommen werden
Die Erweiterung der Betriebprüfung bedeuten für mich einen rie-
sigen Aufwand an Zeit, Kosten und Stress, insbesondere weil das
FA die Unterlagen nach WHV haben will.
Ich bin 67 Jahre alt, bereits im Ruhestand und betreibe die Be-
triebe gar nicht mehr und beschäftige auch kein Personal mehr.
Die Betriebe sind an Dritte verpachtet und sollen verkauft
werden, da ich kein Nachfolger habe.
Nach Beantwortung dieser beiden Fragen besteht weiterer
Beratungsbedarf, da ich gegen die Erweiterung der Betriebs-
prüfung Einspruch eingelegt habe, der aber noch begründet
werden muß. Vielen Dank und bis dahin,
MfG