Klärung Abgabepflicht ZM als KU mit sonstigen Leistungen an EU-Ausland (B2B)
vom 5.7.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Sehr geehrte Damen und Herren, nebenberuflich betreibe ich eine kleine Nischenwebsite, auf der ich Werbedienstleistungen sowohl im Inland (als KU), EU-Ausland und in einem Drittland (Schweiz) erbringe. Ich wende derzeit zur Vermeidung von Bürokratie die Kleinunternehmerregelung (KU) an. Mein Verständnis dahingehend ist auch, dass die Auslandsumsätze nicht in die 22 TEUR Grenze fallen.