Hallo, das Finanzamt hat den Feststellungsbescheid für die §7i-Abschreibbarkeit nach fast vier Jahren zum wiederholten Mal geändert und ich frage, ob das rechtlich zulässig ist und es eine Chance gibt, sich dagegen zur Wehr zu setzen. ... Ob die neue Aufteilung richtig ist oder nicht, kann ich gar nicht beurteilen, ich frage mich nur, ob es zulässig ist, nach über vier Jahren und mehrfacher Befassung mit dem Thema einfach jetzt die Dinge zu meinen Lasten zu verändern ?