Wir sollen also Steuern nachzahlen. Nach meinem Verständnis könnten jedoch, wenn überhaupt, nur in Belgien Steuern angefallen sein. Denn, so habe ich im Internet in einer binationalen Vereinbarung gelesen: „Wenn es sich aber bei der Abfindung um eine im Rahmen des Arbeitsvertrags geleistete Nachzahlung von Löhnen, Gehältern oder anderen Vergütungen handelt, kann sie in dem Staat besteuert werden, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde (Art. 15 Abs. 1 DBA-Belgien).