Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Abfindungen, die der Arbeitnehmerin anlässlich ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt werden, sind regelmäßig den Vergütungen aus unselbständiger Arbeit iSv. Art. 15 Abs. 1 DBA Deutschland -Belgien als nachträglich gezahlte Tätigkeitsvergütungen zuzuordnen. Sie stellen jedoch kein zusätzliches Entgelt für die frühere Tätigkeit dar und werden nicht für eine konkrete im In- oder Ausland ausgeübte Tätigkeit gezahlt. Abfindungen sind daher im Ansässigkeitsstaat der Arbeitnehmerin zu besteuern, Art. 15 Abs. 1 S. 1 1 HS. DBA zu besteuern. Im Zeitpunkt des Zuflusses war die Arbeitnehmerin in Deutschland ansässig, so dass Deutschland das Besteuerungsrecht hat. Die Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 15.12.2006 hat gerichtlich keinen Bestand, wonach Belgien das Besteuerungsrecht als ehemaliger Tätigkeitsstaat hat.
Sollte Belgien auch ein Besteuerungsrecht geltend machen, ist zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ein Verständigungsverfahren einzuleiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Herr Hermes!
Ist es aber nicht so, dass nur durch die zeitliche Verschleppung heute eine andere Rechtslage gegeben ist? Meine Frau hätte normalerweise, ohne die Firmeninsolvenz und das sich anschließende Rechtsverfahren, ihr Geld 2004 erhalten müssen. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Geld nach damals geltendem Recht gar nicht versteuert werden müssen. Diese Steuerpflicht wurde erst 2006 eingeführt.
Beste Grüße,J.W.
Danke für die Nachfrage.
Entscheidend ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindung. Im Übrigen galt auch meines Wissens damals bereits dass eine Abfindung im Ansässigkeitsstaat und nicht im Tätigkeitsstaat besteuert werden. Die Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und dem Königreich Belgien datiert im Übrigen aus dem Jahr 2006!