Steuer Deutschland - Australien
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Im Januar 2014 habe ich noch in Deutschland gewohnt und erhielt Einkommen aus unselbständiger sowie selbständiger Tätigkeit. Ab Februar 2014 bin ich in Australien beschäftigt und habe auch dort ein Wohnsitz.