es stellt sich die frage des risikos als gewerblicher grundstückshändler eingestuft zu werden. sachverhalt: 1.ich habe als privatperson 10.1994 in bruchteilsgemeinschaft mit einer anderen privatperson ein mehrfamilienhaus gekauft meinen anteil habe ich am 1.2008 mit gutem gewinn an meine ehefrau verkauft, wobei ich einen betrag von 100t€ als teilschenkung übertrug. 2.ebenfalls habe ich als privatperson am 12.1998 ein mehrfamilienhaus erworben, welches ich am 4.2009 an meine tochter mit gutem gewinn verkauft habe, wobei auch hier eine teilschenkung von 100t€ erfolgte. die frage ist, wenn ich nun einen bruchteil eines weiteren mehrfamilienhaus im nächsten jahr wieder an meine ehefrau verkaufen möchte? angeschaft wurde der anteil ebenfalls mit einer weiteren privatperson am 3.2002.auch hier wird erneut ein gewinn entstehen. würde dieser 3. verkauf das fass zum überlaufen bringen (gewerblicher grundstückshandel) zu berücksichtigen ist, dass alle 3 objekte über 10 jahre im bestand waren.eine fachkenntnis könnte man mir unterstellen, da ich an zwei immobilienfirmen zu 50% beteiligt bin jedoch von der ausbildung keinerlei branchenverwandt bin.