Antrag auf Ablösung gestundeter Erbschaftssteuer durch Niebrauch (§25 ErbStG, 2009)
Diese wird nach dem verschenkten Wert des Erwerbs abzüglich der Freibeträge und abzüglich der zinslos gestundeten Steuer durch die Belastung des Niessbrauchs berechnet. Zusätzlich wird per zeitgleichem Antrag eben diese gestundete Steuer, die auf den Kapitalwert der Belastung als Nießbrauch entfällt, mit dem Barwert nach § 12 Abs. 3 BewG abgelöst. ... Hat diese Löschung eine erneute erbschaftssteuerliche Auswirkung in 2015 auf die Tochter oder ist durch die 2006 geleistete Ablösung der zinslos gestundeten Steuer die Schenkungsbesteuerung der Beschenkten für diesen Erwerb seinerzeit schon endgültig abgeschlossen worden?