Spekulationsfrist/-steuer bei Verkauf einer Eigentumswohnung
Guten Morgen, mir stellt sich die Frage, ob bei dem Verkauf unserer ETW Spekulationssteuer anfällt oder nicht. Folgende Situation: Wohnung vermietet gekauft im Dezember 2010 (Kaufvertrag Datum 23.12.2010) Auszug der Mieter wegen Eigenbedarf zum 30.04.2011, Einzug von uns nach Renovierung im Juni 2011 Wohnung zum 15.01.2014 verkauft (Kaufvertrag Datum 05.07.2013) Wir sind also im Juni 2011 selbt in die Wohnug eingezogen und werden diese erst am 15.01.2014 freiziehen. Es entsteht ein Gewinn von rd. 40.000,- € Meines Wissens, muss die Wohnung durch die Eigentümer in zwei vollen Kalenderjahren und zum Zeitpunkt des Verkaufs bewohnt worden sein.