Studieren mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 18a
vom 17.4.2021
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Bergmann / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin vor 4 Jahren mit einem Ausbildungsvisum nach Deutschland gekommen (als Altenpfleger). Letztes Jahr habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und arbeite seit dem 01.09.2020 in Vollzeit als Altenpfleger und besitze einen Aufenthaltstitel nach Paragraph 18a bis 2"31.08.2024.