ein freund aus indien stammend war vor ca 4 oder 5 jahren illegal in deutschland und in dieser zeit hatte er eine deutsche freundin,mit dieser war er nur 1 monat zusammen( da sie ständig wechselnde männerbekanntschaften hat.) jedenfalls entstammt dieser situation ein kind das jetzt 4 jahre alt ist er es aber erst seit diesem jahr weiß,weil die mutter vorher einen anderen als vater angegeben hat,(ebenfalls ausländer und durch überprüfung der ausländerbehörde mit dna test festgestellt wurde das er nicht der vater ist ) mein bekannter hielt sich inzwischen in italien auf wo er auch eine aufenthaltsgenehmigung hat ,nach der mitteilung das er hier ein kind hat ist er nach deutschland gekommen aber ohne visum und hat ebenfalls einen vaterschaftstest gemacht in dem hervorgeht das er zu 99,9% der vater ist,jetzt hat er glaube asyl beantragt und einen urlaubschein für 3 monate erhalten,sowie die aussetzung der abschiebung (duldung) die ausländerbehörde will nochmals einen test verlangen,vom jugendamz hat er auch schon einen brief erhalten das er unterhalten zahlen soll.wie sieht es jetzt für ihn aus,kann er durch das kind eine aufenthaltserlaubnis für deutschland bekommen auch wenn er nicht mit der mutter zusammen ist (er wußte ja nichts von dem kind )? kann ihm noch eine abschiebung drohen und wie sieht es mit der verlängerung der urlaubscheines aus.für die zeit die er diese jahr illegal in deutschland war droht ihm da haft oder geldstrafe wenn ja wie hoch könnte das ein.ich würde ihm gerne helfen weiß aber auch nicht wie vielen dank