Aktuelle Aufenthaltsregelung bei EU nicht EU Bürger Heirat
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Bei meiner Frau stand zusätzlich noch §1 ABS. 2 AUFENTHG/EWG im Ausweis. Unsere Ausweise waren befristet auf fünf Jahre. ... Sie ist mit mir als EU Bürger seit über 16 Jahren verheiratet, ist in Wien geboren und aufgewachsen.