Dieses Jahr wollte ich zu EG-Daueraufenthaltserlaubnis umwandeln. ... Ich behaupte das Folgende: 1. die EG-Daueraufenthaltserlaubnis erlaubt mir bis 6 Jahre ausserhalb des Bundesgebietes (aber innerhalb der EU) aufzuhalten ohne die Erlaubnis und mit ihr verbundenen Rechte hier in Deutschland (Arbeitserlaubnis usw) zu entfällen. die Niederlassungserlaubnis aber entfällt nach einer 6 Monatigen Aufenthalt ausserhalb des Bundesgiebietes. 2. deswegen würde mir die EG-Daueraufenthaltserlaubnis mehr Rechte geben als die Niederlassungserlaubnis die ich im Moment besitze. 3. in die Beitrittsvertrag Bulgariens zur EU (vom Bundesrat abgestimmt) steht folgendes: "Bulgarische Wanderarbeiter und ihre Familien, die rechtmässig in einem anderen Mitgliedstaat ihren Wohnsitz haben und dort arbeiten, dürfen nicht restriktiver behandelt werden als dieselben Personen aus Drittstaaten, die in diesem Mitgliedstaat bzw Bulgarien ihren Wohnsitz haben und dort arbeiten" 4. das ist meiner Meinung mit dem Gesichtspunkt der Ausländerbehörde nicht vereinbar. wein ein nicht-EU-Staatsbürger darf die EG-Daueraufenthaltserlaunis haben, so darf ich auch. und wenn ich bereits in 2006 die EG-Daueraufenthaltserlaubnis beantragt hätte, würde ich sie auch höchstwahrscheinlich bekommen. deswegen dürfen die jetzt nicht ablehnen nur weil Bulgarien der EU mittlerweile beigetreten ist. 5. ausserdem kenne ich andere bulgarische Staatsbürger, die in München wohnen und 2008 die EG-Daueraufenthaltserlaubnis bekommen haben, jedoch nach besuch beim Integrationskurs (von der Ausländerbehörde aufgefordert) Also die Frage ist: Was muss man am bestens tun, damit die EG-Daueraufenthaltserlaubnis erteilt ist (ohne nach München umziehen zu müssen)?