Privatverkauf über Ebay Porzellankopfpuppe
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebotes nimmt der Bieter den Haftungsausschluss und die AGB von Ebay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des Absatzes 5 des Fernabgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gem. dieses Gesetzes zusteht. ... Aus verschiedenen Gründen, muß ich mich leider von meiner Sammlung trennen, deshalb habe ich sie auf Ebay eingestellt.