Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie Puppe in dem Angebotstext nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben haben und die beschriebenen Details und die Fotos korrekt sind, haben Sie den Kaufvertrag mit Lieferung der entsprechenden Puppe erfüllt. Eine Zusicherung, dass es sich um ein wertvolles Original handelt, haben Sie meines Erachtens in dem Text nicht abgegeben. Hierfür spricht ja auch, dass auch die anderen Bieter keinen höheren Preis geboten haben, also war für den Durchschnittskäufer erkennbar, dass hier ein gewisses Risikogeschäft eingegangen wird. Da nunmehr die Hoffnung des Käufers auf ein teures Original zum Schnäppchenpreis enttäuscht wurde, wünscht er wohl die Rückabwicklung. Ich sehe hier aber zumindest nach den mir vorliegenden Informationen keinen zwingenden rechtlichen Grund, hierauf einzugehen.
Ich möchte aber nicht verschweigen, dass in solchen Fällen stets zumindest ein gewisses Prozessrisiko besteht, da im Endeffekt der Richter den Angebotstext beurteilen müsste und nicht auszuschließen ist, dass dieser eine weitergehende Zusicherung in der Beschreibung erkennt. Auch besteht das Risiko einer schlechten Bewertung, die schwierig wieder zu löschen ist. Falls die Möglichkeit besteht, die Puppe zu einem vergleichbaren Preis erneut an jemand anderen zu verkaufen, sollte daher zumindest angedacht werden, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu die Puppe zurückzunehmen und sich so zusätzlichen Stress und Ärger zu ersparen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen