Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

859 Ergebnisse für bgb anspruch

Nach 2x Nachbesserung nur noch verschlimmert, jetzt freie Werkstattwahl?
vom 8.1.2013 33 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich wohne in Hamburg und hatte meinen Wagen im Rahmen einer Gutscheinaktion zu einem freien Unternehmen in Pinneberg für Aufbereitung gegeben, damit der Wagen letztes Jahr vor dem Winter noch einmal das komplette "Wellnesspaket" bekommt und der Lack gut geschützt ist, eine einfache Streckendistanz beträgt 42km. Da ich am vorderen Stoßfänger und auf der Motorhaube Kratzer im Lack hatte, dessen Beseitigung durch eine Fachlackierwerkstatt im Kostenbereich 1600,- geschätzt wurden, nahm ich das Angebot dieser Aufbereiterfirma gerne an, diese Schäden für nur 400,- beheben zu lassen. Als ich den Wagen abholte, stellte ich im lackierten Bereich des Stoßfängers umfangreiche Sandpartikel fest, und auf der Motorhaube waren deutliche Absätze einlackiert, wo der Mitarbeiter abgeklebt hatte.
Mehrmalige Fahrzeugreparatur - Leihwagen?
vom 24.9.2009 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Als Antwort von Ford erhilt ich, das sowas von Produktionfehler passieren kann und ich einfach nur pech hatte. ( Kosten 1489,75€) Am 18.9.2009, KM Stand 75204 hatte ich dann wieder probleme mit dem Filter und musste wieder in die Werkstatt, diese übernimmt zwar die kosten des wechsels, sagte jedoch gleich das ich kein Anspruch auf ein Leihwagen habe.
Wer haftet bei kostenlos verteilten Aufklebern ?
vom 27.11.2013 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich erwäge, an die Mitglieder einer Facebook-Gruppe kostenfrei Aufkleber zu verteilen. Auf diesen soll der Gruppenname und das Ortsschild der Stadt zu lesen sein (Maße ca. 12x3cm, Auflage ca. 4000) Die Gruppe wird nicht kommerziell betrieben. Der Aufkleber soll lediglich als freies Geschenk an Mitglieder und Freunde dienen.
vortäuschen falscher verdächtigung
vom 29.3.2007 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
hallo ich habe folgendes problem anfang 2006 habe ich einen typ kennegelernt mit dem ich sehr viel kontakt hatte. september 2006 haben wir ein mädel kenngelernt von der er was wollte. sie hat ihm klip und klar gesagt das sie ihn nicht mag usw. sie wollte was von mir und ein bischen später waren wir dann zusammen. von dem momment an is mein "kumpel" durchgedreht. der is wohl nicht klargekommen das ich was mit ihr habe. er weiss das ich sehr viel aus dem netz runterlade und ich probleme bekommen könnte wenn das rauskommt. auf jeden fall hat er angefangen in seinem bekantenkreis zu erzählen das ich auf kinderpornos stehe und ich sowas in massen zu hause habe. ich hab dan den kontakt zu ihm abgebrochen und ihn "spinnen" lassen. so wie sie mir erzählte hat er wohl alles versucht um uns auseinander zu bekommen und er diese geschichten erzählt damit ich probleme bekomme weil er sonnst nix gegen mich in der hand hat. dazu muss ich sagen das der "kumpel" sehr bekannt bei der ganzen polizei hier ist und schon einige anzeigen wegen betrug einbruch und diebstahl hat. anfang oktober um 6 uhr früh klingelt die polizei bei mir mit einem durchsungungsbefehl für meine wohnung in dem steht das sie nach kinderpornographischen schriften und datenträgern suchen. hab die dann hereingelassen und die haben mein zimmer auf den kopf gestellt. alle dvds cds sowie meinen pc mit 4 festplatten beschlagnahmt. der "kumpel" hat laut anklageschrift jemand gefunden der mich bei der polizei wegen kinderpornographie angezeigt hat und seine schwester hat sogar als zeuge gegen mich ausgesagt. bis dahin konnte ich nix machen auser warten. heute früh 29.03.07 um 8 uhr rief mich die frau die meinen fall bearbeitet an und sagte mir das sie fertig sein mit der auswertung meiner datenträger, und ich am kommenden dienstag bei ihr vorbeikommen soll wegen einer aussage. kinderpornos oder ähnliches illegales haben sie nicht gefunden, und ich könnte meinen pc und alles andere dann direkt wieder mitnehmen. die die mich angezeigt haben bekommen eine anzeige wegen vortäuschen falscher verdächtigung. das hatt man mir schon bei der hausdurchsuchung bestätigt fals man bei mir keine kinderpornos oder ähnliches findet. ich will das aber so nicht auf mir sitzten lassen und möchte schadesnersatz. ich habe durch die beschlagnahmung meines computers probleme mit bekannten und firmen bekommen mit denen ich viel in kontakt stehe, da ich viel online support als pc techniker betreibe. einen neuen pc für ca 500€ muste ich mir auch kaufen. abgesehen von den gerüchten die hier in der stadt wegen dieser falschaussage rumgehen. und das ich im erdgeschoss wohne muss ich immer mit der angst leben das mir jemand die scheiben einwirft. drohungen über eine community hier in der stadt habe ich auch massenweise bekommen. ich möchte wissen was ich genau gegen diese personen unternehmen kann und wie ich jetzt am besten vorgehe lohnt es sich einen anwalt zu nehmen und auf schadensersatz zu klagen? kann ich schmerzensgeld verlangen wegen rufmord? ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen eine einfache kurze antwort reicht mir danke im vorraus
Versicherung will nicht zahlen wegen Verjährung
vom 21.1.2005 15 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren.Im Juni 2001 hatte ich eine Handwerksfirma aus dem Metallbereich im Laden,die durch Unfähigkeit oder groben Unfug Schäden angerichtet hatten.Es wurden unter anderem Schweißarbeiten im Auftrag meines Vermieters durchgeführt,da eine neue Ladentür eingesetzt wurde.Hierbei wurde Ware,Regale und der Teppich schwer in Mitleidenschaft gezogen,da nichts abgedeckt oder entfernt wurde.Außerdem ist meine Alarmanlage von der alten Ladentür heruntergerissen,zerschnitten und somit komplett vernichtet worden.Mich hat es sowieso gewundert,daß die Versicherung von der Handwerksfirma überhaupt für den Schaden aufkommen wollte,denn mir kam das Ganze als grober Vorsatz vor(keine Lust zum Abdecken und keinerlei gestellte Fragen der Handwerker,sondern nur sinnloses Arbeiten und Zerstören).Nun kam der Schadensregulierer der Versicherung einige Wochen später hier im Laden vorbei,sah sich kurz um(machte keinerlei Fotos oder Ähnliches)und verschwand auch schnell wieder nachdem er mir seine Visitenkarte überreichte.Die Schadenssumme hatte ich ihm mitgeteilt und ich würde wohl einen Verrechnungsscheck erhalten,da die Summe sich um die 2500Euro für ihn völlig unbürokratisch bewegte und dafür eigentlich noch nicht einmal von der Versicherung jemand herauskommt wenn ich das den Herrschaften gleich mitgeteilt hätte.Aber nun hätte er sich ja selber ein Bild gemacht und alles würde automatisch ablaufen.Mein Fehler war sicherlich nicht sofort zum Anwalt zu gehen(hatte allerdings zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtschutzversicherung was heute allerdings der Fall ist),man denkt halt noch an das Gute im Menschen.Ein wichtiger Zeuge wäre für das Gespräch auch noch vorhanden.Nun hörte ich allerdings die nächsten Wochen überhaupt nichts mehr von dem Fall.Daraufhin schrieb ich noch einen Brief,der allerdings bis heute nicht beantwortet wurde(leider nicht als Einschreiben,aber mit dem Zeugen der auch beim Gespräch mit dem Versicherungsregulierer anwesend war).Danach(ca.6 Monate nach dem Haftpflichtschaden durch die Handwerker) kam es noch zu einem Einbruch in meinem Laden,der mit Alarmanlage sicherlich so nicht durchzuführen gewesen wäre.Hiernach wurde ich dann psychologisch schwer krank und konnte mich längere Zeit um nichts mehr kümmern.Mir war nach diesem Trauma so ziemlich alles egal.Nun hatte ich den Versicherungsregulierer im Dezember 2004 schriftlich per Fax noch einmal dazu aufgefordert mir endlich den Betrag auf mein Konto zu überweisen.Ich hörte allerdings wochenlang wieder nichts und heute am 21.01.05 kam dann endlich mal die erste Nachricht wie folgt: Ihr an Herrn ..... gerichtetes Schreiben haben wir erhalten.Leider müssen wir Ihnen mitteilen,daß Ihre Ansprüche inzwischen verjährt sind.Wir bedauern Ihre Ansprüche zurückweisen zu müssen.Jeder kann jetzt sicherlich meine Wut verstehen,wie dieses Unternehmen b.z.w. der Regulierer eiskalt und sicherlich mit Berechnung vorgegangen ist.Sind denn nun solche Schäden auch nach 3 Jahren und hiermit zum 31.12.2004 verjährt wenn diese nicht gerichtlich geltend gemacht worden sind ???
Fahrradunfall,Schadenersatzanspruch
vom 2.9.2010 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
ich hatte einen Fahrradunfall bei dem der andre beteiligte verletzt worden ist. nun steht im amtsgerichtsschreiben das folgenden Anspruch geltend gemacht wird: Gemäß § 116 SGB X übergangener Schadenersatzanspruch wegen Körperverletzung unseres Versicherten J.
Grenzbaum gefällt; Schadeneratzansprüche?
vom 17.9.2008 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Nun meine Fragen: 1) Besteht für den bereits gefällten Grenzbaum (50% auf meinem Grundstück + 1/6-Anteil an dem "allgemeinen" Anteil; damit also der Großteil unser Baum) ein Anspruch auf Schadenersatz durch die Nachbarn? 2) Besteht für uns ein Anspruch auf Fällung der kranken Bäume?
Schadensersatz geschäftswidriges Verhalten
vom 4.6.2022 für 49 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Fragen: 1.Inwiefern habe ich Anrecht auf die mit meinem Geld erzielten Früchte gem 667 BGB? ... Sofern mir nicht die gesamten Gewinne zustehen würden, wäre hier zumindest ein Teil-Anspruch von zb. 50% denkbar, da ja er die Trades getätigt, aber ich das Geld zur Verfügung gestellt hatte und somit jeder seinen Beitrag geleistet hat.