Diese hat ein dekra-Schadensgutachten erstellen lassen,es lautet wie folgt: Wiederbeschaffungswert: 1550 Euro Restwert:320 Euro (Blödsinn, jederzeit am Markt 800Euro erzielbar Weiternutzung, Auto hat nur Beulen,aber vorteilhaft bei Abrechnung nach Gutachten,da wollte mir der Gutachter wohl einen Gefallen tun) 130% vomWiederbeschaffungswert: 2015 Euro (weil Weiternutzung, Auto hat nur Beulen) Reparaturkosten laut Gutachten aber: 2027 Euro -> Totalschaden ( wegen der 17Euro Differenz, rechnerisch also leider erst einmal korrekt) Abrechnung auf Gutachtenbasis damit: 1550 -320 = 1230Euro, davon 50% = 615 Euro Auszahlung. ... Die Reparatur in freien Werkstätten würde in jedem Fall also deutlich unter den geschätzen Rep-Kosten des Gutachtens liegen. ... Wenn eine Werkstatt zu meiner Zufriedenheit instand setzt muss es so wie im Gutachten gemacht werden oder ist dies dann hinfällig?