sehr geehrte damen und herren, ich habe im februar 2008 zwei konzertkarten bei einem internet ticket portal gekauft. das konzert sollte am 17. juli 2008 stattfinden. ein tag vor dem konzertermin am 16. juli 2008 habe ich zwei flugtickets nach berlin gekauft und ein hotel reserviert. als ich aber in google weitere informationen zur anreise zum dem austragungsort des konzerts gesucht habe, stiess ich allerdings auf links zu videoaufnahmen und berichte aus denen ich leider feststellen musste, dass das konzert bereits einen monat früher am 19. juni 2008 stattgefunden hatte. eine nachricht über die verlegung des konzerts von dem internet ticket portal, wo ich beim kauf meine email adresse hinterlassen hatte, habe ich jedoch nie erhalten. nach auskunft des veranstallters (anruf) war die veranstaltung in dem netzwerk woher die kartenportals ihre information beziehen jedoch schon seit monaten aktualisiert. ausserdem waren die konzertkarten an dem tag - 16. juli 2008, also fast ein monat nach der konzertaustragung - immer noch bei dem portal zu kaufen (wovon ich mir einen screenshot gemacht habe mit datum). als ich das portal anrief wurde mir gesagt ich solle die karten übersenden und sie würden erstatten. da ich allerdings auch auf den flugtickets sitzen blieb (das hotel konnte ich noch stornieren, den flug allerdings nicht), habe ich auch einen schadenersatz in der höhe von dem flugpreis verlangt. daraufhin hat man mir mitgeteilt ich könnte es zwar probieren, aber dass es die rechtsabteilung bestimmt ablehnt. fünf tage später habe ich meine forderung bezüglich kostenerstattung von 360 euro samt jeglicher unterlagen per einschreiben an die firma geschickt (original konzertkarten, flugtickets), beleg habe ich noch, kopien auch. keine antwort. später einen zweiter brief per email, keine antwort. als letztes habe ich im juli 2009 noch einen brief per einschreiben, betreff aussergerichtliche einigung, geschickt, wieder unbeantwortet. meine fragen: 1. welche aussichten auf erfolg habe ich bei einer mahnung und (unter annahme eines widerspruchs der gegenseite) dem darauffolgenden rechtsstreit, vor allem wenn die firma in den AGBs eine klausel hat, die den kunden verpflichtet bei veranstaltungen eine angemessene sorgfalt auszuüben (was ich allerdings meiner meinung nach erfült hatte, da ich geprüft hatte, dass die karten immer noch angeboten wurden und erst nach meinem anruf von der seite gelöscht wurden)?