Kontenumschreibung nach Erstellung Erbschein
vom 30.12.2009
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Nach meinem Rechtsverständnis ist aber doch durch den Erbschein sowieso geklärt, welche Beträge auf wen entfallen oder käme die Umschreibung der Konten quasi einer Schenkung des jeweils viertels Erbes von meinem Bruder und mir an meinen Vater gleich ? ... -wären keine Beträge auf den Konten mehr vohanden, könnte ich dann trotzdem Auszahlung aus dem zusätzlich noch vererbten Haus verlangen (welches ja bei o. g. ... -Gibt es bezüglich des Hauses noch etwas zu beachten ?