Übertrag Elternhaus ohne Einverständnis/Kenntnis der Kinder möglich?
vom 10.11.2008
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Eltern wollen ihr Haus auf meinen ältesten Bruder übertragen lassen mit der Option, daß er uns als Geschwiste entsprechend nach deren beider Tod auszahlt und mit dem Haus den größten Teil des Erbes bekäme, da er sich vertraglich verpflichtet für meine Eltern im Pflegefall zu sorgen. ... Auch meinen Eltern wären sehr erleichtert, da sie sich bei meinem ältesten Bruder im Pflegefall gut aufgehoben fühlten und das Haus somit bestehen bleiben würde. ... Meine Frage ist nun: Brauchen meine Eltern für den Hausübertrag die Unterschrift der Kinder, bzw. aller Kinder?