Uebertragung
vom 12.9.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Könnte der Erbteil gemäß der nachfolgenden Ausführungen (was hier nicht relevant ist) theoretisch gepfändet werden, müsste er m.E. auch noch vom Miterben durch rechtsgeschäftlichen notariellen Vertrag gemäß § 2033 BGB auch von einem Miterben auf einen anderen Miterben entgeltlich übertragen werden können? ... Die Erben befinden sich in ungeteilter Erbengemeinschaft. ... Eine Vollstreckung in den Anteil eines Eben an einzelnen Nachlaßgegenständen sowie in einzelne aus seiner Rechtsstellung als Miterbe fließenden Ansprüche ist gesetzlich unzulässig (§ 859 ZPO).