Zweite Nachfrage: Erbschaft von der Großtante
vom 8.4.2019
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ein Pflichtteilsrecht gibt es leider dann nicht , da gilt: Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. ... D.h. der Bruder hätte auch allein erben können, durch Testament.