Pflichtteilsverzicht - muss dann für anfallende Pflegekosten komplett der Erbe aufkommen?
Ist es gesetzlich möglich, daß in diesem Pflichtteilverzichtsvertrag festgelegt wird, daß auch für evtl. anfallende Pflegekosten (sollte die Mutter nicht mehr zuhause gepflegt werden können) die Nichte komplett aufkommen muß und meinem Mann keine weiteren Kosten entstehen?