Nun bekam ich einen Leistungsbescheid vom Vermessungsamt, indem ich anteilig die Kosten einer Vermessung, die wir nicht in Auftrag gegeben haben - wörtlich zitiert vom Leistungsbescheid: "für die Sonderung von Grundstücken und dinglichen Nutzungsrechten nach dem Bodensonderungsgesetz vom 20.12.1993 (BGBl.l S.2182,2215), zuletzt geändert durch Artikel 22 des dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21.08.2002 (BGBl.l,S.3322)" - zahlen soll. Andere Erben sind nicht auffindbar oder verstorben, eine Schwester ist in privater Insolvenz, eine Halbschwester wurde damals als Verwalterin und Vermieterin dieses besagten Objektes eingesetzt, die Mieten blieben in ihrem Besitz um eventuelle Kosten zu decken, sie schickt alle Briefe ungeöffnet zurück, die von Amts´wegen kommen, ein Bruder hat schriftlich verneint zu zahlen, was auch ich in diesem Falle tat.