Am 26.08.2021 hatte ich beim NLG u.a. telefonisch nachgefragt, ob die Beantragung des neuen Erbscheines durch mich persönlich erfolgen müsse, weil ja ich in personam die Berichtigungen des ersten Erbenermittlungsberichtes erledigt hatte, oder ob hier auch, wie sonst üblich, jedes andere Mitglied der Erbengemeinschaft den Antrag stellen könne. ... Deshalb hier im Forum gefragt: FRAGE: Soviel ich weiß, kann jeder x-beliebige Miterbe einer EG a) einen Erbschein nur für selbst, b) einen Teilerbschein oder c) einen gemeinsamen Erbschein beantragen. ... Hintergrund: Da ich zunächst die Gebühren des Erbscheines tragen müßte, mit ungewissen Aussichten, ob mir diese Auslagen von allen Erben erstattet werden, habe ich wenig Neigung, selbst einen Antrag zu stellen, bei meiner Quote - 1/48tel !!!