Haus mit lebenslangem Wohnrecht und Pflichtteil für die Kinder
vom 2.2.2017
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns / Hamburg
Seinerzeit wurde mir mündlich von ihm immer wieder versprochen, das ich das Haus alleine erben werde im Falle seines Todes. ... Damit ist gemeint, dass ich z.b. ausgezahlt werde.... b. es gibt ein Testament und meine beiden Kinder wurden bedacht zu jeweils 50%, und die Frau hat trotzdessen, dass die Kinder das Haus erben, ein lebenslanges Wohnrecht? Wie geht man vor, um das Erbe der Kinder einzufordern?