Überlassungsvertrag und anschließender Erbfall
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich habe vor 14 Jahren über einen Auseinandersetzungs- und Übertragungsvertrag mit Auflassung (Notarvertrag) ein Haus mit Grundstück erhalten, meine beiden Schwestern wurden damals wie im Vertrag festgelegt, von meiner Mutter entsprechend abgefunden.