Wann ist die Auszahlung eines Vermächtnisses fällig?
vom 22.1.2010
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Aus ihrem Testament – sie hinterließ ein beträchtliches Vermögen - geht hervor, dass mir als Vermächtnisnehmerin ein Betrag von 20.000 Euro zusteht. Fristgemäß teilte ich im November 2008 per Einschreiben/mit Rückschein dem alleinigen Erben und Testamentsvollstrecker (es ist ihr Ehegatte, den sie kurz vor ihrem Tod geheiratet hatte) meine Bankverbindung mit. ... Sein Anwalt schrieb mir darauf, dass die Pflichtteilsansprüche des enterbten Sohnes noch nicht geklärt seien und dass laut <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2306.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2306 BGB: Beschränkungen und Beschwerungen">§ 2306 BGB</a> dem alleinigen Erben (s.o.) mindestens die Hälfte des Nachlasses erhalten bleiben müsse.