Mein Bruder und ich (derzeit ALG II) könnten vermutlich als Erbberechtigte unseren Pflichtanteil fordern, auf den wir jedoch bislang keine Ansprüche angemeldet haben. ... Dazu ist folgendes anzumerken: Da mein Bruder auch ein Auto erhalten hat, habe ich es auch bekommen. ... Zur Ummeldung gibt es ein Bestätigungsschreiben meiner Mutter, aus dem hervorgeht, daß ich in jedem Fall ALLEINIGER EIGENTÜMER bleibe, auch wenn es auf meine Mutters Namen angemeldet wird bzw. sie im KFZ-Brief eingetragen wird. 4.Nach ihrem Tod habe ich mich mit meinem Vater geeinigt (mündlich vor meinem Bruder als Zeuge), daß der Wagen NUR UM PFÄNDUNGSMAßNAHMEN ZU VERHINDERN auf seinen Namen umgeschrieben wird, und nicht auf mich, ich jedoch das Fahrzeug uneingeschränkt behalten darf, und für alle Kosten aufkomme.