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Schenkungsurkunde, Geldrente

| 10. September 2007 18:36 |
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Erbrecht


Sehr geehrte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen,

hier ist mein Fall. Es geht um
1 - eine Schenkungsurkunde;
2 - damit verbundene Geldrente.

Zu 1. Die Schenkungsurkunde. Durch Umwege habe ich erfahren, dass mein Bruder meine Mutter am 09.12.1997 zum Notar gefahren hat und sie eine Schenkungsurkunde unter-schreiben lies. Auf meine Nachfragen konnte mir meine Mutter keine Auskunft geben. Mitt-lerweile besitze ich eine Kopie in der gesamte Anteile der Mutter (ursprünglich ¼ Vater, ¼ Mutter, ¼ Bruder und ¼ seine Ehefrau) übertragen worden sind. Unser Vater ist seit 1989 verstorben. Sein Anteil wurde bereits zwischen den Erben verteilt. Ich habe damals für mei-nen Anteil einen symbolischen Wert 3.500 DM erhalten. Ich betrachte die Schenkung der Mutter nicht in Ordnung, da sie ohne mein Wissen gemacht und vor mir lange Zeit verheimlicht worden ist. Ich bin mittlerweile bereit, gegen diese Urkunde gerichtlich vorzugehen.

Frage zu 1: Was ist zu tun, um die Schenkungsurkunde zu annullieren und meinen gesetzlichen Anspruch geltend zu machen? Wie viel Zeit habe ich für das Vorgehen?

Zu 2: Aus dieser Schenkung geht auch hervor, dass meine Mutter ein Wohnrecht auf Lebenszeit auf die von ihr bewohnte Wohnung hat und eine Geldrente - damals 1000,00DM mit einer evtl. Anpassung - erhalten soll. In der Praxis sah es allerdings anders aus. Es war immer die Rede davon, dass meine Mutter sich verpflichtet hat, die Miete in Höhe ca. 400 Euro für ihre Wohnung zu entrichten. Da mein Bruder seit 2000 bis 20.08.2007 alle finanziellen Angelegenheiten geregelt und die Mutter bis zu diesem Datum gepflegt hat war es ein geschlossener Kreis und niemand konnte die Richtigkeit ihrer Rechte und Pflichten überprüfen. Diese Geldrente ist real nie bei meiner Mutter angelangt. Seit dem 20.08.2007 gibt es einen gesetzlichen Betreuer, der die gesamte Betreuung gerichtlich übernommen hat.

Frage zu 2: inwieweit ist es möglich, den Zugang bzw. Abgang der Geldrente zu überprüfen und die Einzahlung der Rente (auch für die Vergangenheit) zu regeln? Wie lange hat man die Pflicht, die Unterlagen als eine Privatperson für solche Vorgänge aufzubewahren?

Ich bedanke mich für Ihren Ratschlag im Voraus.

P.K.

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Ich sehe hier keinen Grund, wie Sie die Schenkung annulieren bzw. wohl anfechten wollen. Ihre Mutter kann zu Lebzeiten über Ihr Vermögen frei verfügen und muss Sie darüber nicht informieren.
2. Eine Auskunftsrecht haben Sie gegenüber Ihrem Bruder bzw. Ihrer Mutter, solange nicht der Erbfall eingetreten ist, nicht.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht


www.kanzlei-hermes.com

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Hätte der Anwalt die Anfrage genau gelesen, würde er feststellen, dass meine Mutter selbst nichts über die finanziellen Vorgänge - Wohnung, Geldrente, Miete der Wohnung - weiß.

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