Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Ich sehe hier keinen Grund, wie Sie die Schenkung annulieren bzw. wohl anfechten wollen. Ihre Mutter kann zu Lebzeiten über Ihr Vermögen frei verfügen und muss Sie darüber nicht informieren.
2. Eine Auskunftsrecht haben Sie gegenüber Ihrem Bruder bzw. Ihrer Mutter, solange nicht der Erbfall eingetreten ist, nicht.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
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