Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Richtig ist, dass der Erbschein keine Aussagen zu Umfang und Wert des Nachlasses trifft und deshalb nur den Umfang des Erbrechts zur Zeit des Erbfalls ausweist, also nur die Erbquote 1/4 bzw. 3/4. Im Rahmen der Auseinandersetzung des Erbes sind dann die Schulden des Halbbruders von seinem Erbteil abzuziehen.
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, einen Erbschein zu beantragen oder eben nicht.
Inwieweit Sie verpflichtet sind, einen Erbschein zu beantragen, vermag ich nicht zu erkennen, insbesondere, da das Testament hier nicht zur Prüfung vorliegt. Ggfs. kann eine Bank einen Erbschein verlangen, da Ihr Halbbruder im Ausland lebt. Fragen Sie insoweit den Notar, warum Sie überhaupt einen Erbschein beantragen müssen.
Der Notar fragt für die Bestimmung der Notarkosten nach dem Wert des Nachlasses.
Im Übrigen können Sie auch selbst bei dem zuständigen Nachlassgericht ein Erbschein beantragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Wer bestimmt denn oder sorgt dafür, dass das Erbe gemäß dem Testament abgewickelt wird?
Der Wert wird ja, wenn ich das richtig sehe, durch eine Erebschaftssteuer-Erklärung von mir angegeben und dann vom Finanzamt so angenommen oder auch nicht... Wer sagt dann, was mein Halbbruder zu bekommen hat oder eben nicht?
Ihre Antwort ist aus der Funktion des Erbscheins abzuleiten: Der Erbschein begründet nur zwei Rechtsvermutungen (vgl. § 2365 BGB
):
1. Das im Erbschein angegebene Erbrecht einer Person und die Erbquote werden vermutet.
2. Das im Erbschein nicht angegebene Verfügungsbeschränkungen nicht bestehen.
Die Erben selbst müssen also das Erbe gemäß Testament "abwickeln" bzw. das Erbe auseinandersetzen, es sei denn es ist im Testament bestimmt, dass zb ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird.
Ob Sie verpflichtet sind, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, kann ich nicht sagen. Wie Sie richtig erkannt haben, sagt Ihre Erbschaftsteuererklärung nur etwas darüber aus, was Sie bekommen. Die Erbschaftsteuer in Deutschland wird als Erbanfallsteuer erhoben, d.h. es wird nur die jeweilige Bereicherung bei der Person erfasst, die etwas durch den Erbfall erhält. Hier erhält Ihr Halbbruder im Ergebnis wohl nichts, da er verpflichtet ist, seine Schulden zu begleichen.