Der Vater von H. ist Ende September d.J. verstorben, was H. zufällig über das Internet erfuhr, da kein Kontakt mehr zum Vater bestand und H. im Ausland lebt. Beim Nachlassgericht (ca. 1 Monat später) konnte, oder wollte man nichts genaueres sagen zum Nachlass, lediglich, dass zwei Halbgeschwister diesen ausgeschlagen haben. Es ist H. nicht bekannt, ob der Vater über Vermögen (früher hieß es er habe ein Aktiendepot) oder Grundbesitz besaß.Nun die Fragen: - Gilt die Frist von 6 Wo das Erbe auszuschlagen, sobald das Nachlassgericht in der Kenntnis ist, dass H. von dem Tod des V. weiß (Datum, als H. vor Ort im Nachlassgericht war), oder erst nach Erhalt eines ''''Erbscheines'''' o.ä.?