Notarvertrag / Erbteilverkauf
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
In meinem Erbteilsverkauf habe ich lediglich meinen Anteil verkauft, was natürlich bedeutet, dass ich ab Austritt aus der Erbengemeinschaft keinen Anspruch mehr auf Gewinne habe. ... Punkt 6: Mit der dinglichen Übertragung nach § 2033 BGB gehen alle noch im ungeteilten Nachlass befindlichen Vermögenswerte automatisch anteilsmäßig auf den Käufer über. ... Und bei Punkt 6 heißt das für mich, ab dem Zeitpunkt des Notarvertrag es erlischt mein Anspruch.