Ehepaar A & B (keine direkten Nachkommen) erstellen 1991 ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen. Als Schlusserben werden Nichten C und D als alleinige Erben genannt Herr A verstirbt in 1993 Frau B überwirft sich mit Nichte D und versucht, sie enterben zu lassen (ohne Erfolg) Frau B verstirbt in 2007 Die Frage ist, welche Dinge da nun dem gemeinsamen Erbe zuzurechnen sind 1) Aussergewöhnlich hohe Geschenke von B an C während der letzten 10 Jahre (Sach- und Geld) 2) regelmäßige monatliche Zahlungen zur "Unterstützung" von B an C (diese dienten offensichtlich dazu, dem gemeinsamen Testament zuwider zu verfahren) 3) ein Darlehen von B an C zur Hilfe bei der Finanzierung eines Hauskaufes (datiert 1998) 4) verschiedene Darlehen von B an Kinder von C 5) Bargeld aus einem Schliessfach, dass (laut eigener Aussage von C) nur ihr zugedacht war Gibt es bereits aussergerichtlich die Möglichkeit, Aussagen an Eides Statt zur Klärung der Lage einzufordern, wenn ja, wie sind diese zu erstellen?