Rückzahlung Abendstudiumkosten
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein 1,5-jähriges Abendstudium absolviert, das von meinem Arbeitgeber finanziert wurde. Dabei wurden von ihm die Gebühren in 24 monatlichen Raten gezahlt. Vertraglich habe ich mich verpflichtet, die Kosten für das Abendstudium anteilig zu erstatten, wenn ich das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums vorzeitig beende.