Kündigung in der Probezeit eines Vertriebsmitarbeiters
Unter Probezeit steht folgendes im Arbeitsvertrag des Herren: „Dieser Vertrag wird auf die Dauer von drei Monaten vom 24.03.2014 bis zum 24.06.2014 zur Probe abgeschlossen. ... Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung (befristetes Probearbeitsverhältnis)." ... Kann der Vertrag vielleicht sogar rückwirkend zum 25.03.2014 gekündigt werden?