Kündigungsfrist TVÖD-L
vom 29.3.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Manfred A. Binder / München
Ich möchte kommenden Montag mein Beschäftigungsverhältnis kündigen. Zahlen und Fakten: Geboren Dezember 1974 Ausbildung 01.04.1996-31.03.1999 seit 01.04.1999 unbefristet bei gleichem Arbeitgeber Arbeitgeber ist Uniklinik in NRW, gebunden an TVOD-L Laut TVÖD-L gilt: § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses (1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. ... Heißt das für mich, wenn ich Montag kündige und ich bis auf einen Tag noch keine 12 Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bin FÜNF MONATE, also 30.08.2008......... oder gilt für mich eine Frist von 4 Monaten, da die Ausbildungszeit nicht angerechnet wird, bzw. die Zeit vor dem 25.