unentgeltliche Tätigkeit Arbeitsverhältnis oder Gefälligkeitsverhältnis?
vom 28.3.2010
50 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte gerne Klarheit über die Rechtsverhältnisse im nachfolgend beschriebenen Fall: Im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung wird unentgeltlich für ein Unternehmen gearbeitet, das Online-Games anbietet. Der Spielbetreiber hat auf Nachfrage die Beziehung zwischen dem Unternehmen und den unentgeltlich Tätigen als Gefälligkeitsverhältnis bezeichnet. Ist diese rechtliche Wertung korrekt oder liegt hier ein anderes Rechtsverhältnis z.B. ein Arbeitsverhältnis vor?