Falsche Behauptungen im Rahmen einer schriftlichen Ermahnung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor kurzem eine mehrseitige schriftliche Ermahnung erhalten, in der unter anderem arbeitgeberseits behauptet wird, ich hätte den Gesprächsinhalt eines Vier-Augen-Gespräches "bewusst falsch wiedergegeben" sowie den Gesprächsinhalt eines anderen Vier-Augen-Gesprächs "bewusst wahrheitswidrig abgestritten". Meine Fragen hierzu lauten wie folgt: 1. Wie will / kann ein Arbeitgeber den Inhalt von Vier-Augen-Gesprächen (Gesprächsteilnehmer in beiden Fällen jeweils nur meine Vorgesetzte und ich) evtl. später vor Gericht so darstellen / "beweisen", dass er sich vorab traut, seine definitiv frei erfundenen Unterstellungen nicht nur schriftlich vorzutragen, sondern sogar noch mit einem Vorsatz (= bewusst) zu versehen?