Arbeitgeber kürzt geleistete Arbeitsstunden ohne Ankündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Guten Tag, folgender Sachverhalt: AG und AN schließen einen Arbeitsvertrag mit Stundenlohnvereinbarung u.a.folgender Vereinbarung ab: "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich, wobei der tatsächliche Nachweis (Stundenzettel) ausschlaggebend für die Abrechnung ist. und weiter "Überstunden werden nur berücksichtigt, wenn sie vereinbart worden sind..... und der Arbeitnehmer sie spätestens am Folgetag schriftlich anzeigt." ... AN möchte nun den Lohn einklagen und hat Bedenken aufgrund der Formulierung: "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich, wobei der tatsächliche Nachweis (Stundenzettel) ausschlaggebend für die Abrechnung ist."