Eigenkündigung Arbeitslosengeld
vom 27.3.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Olga Peschta / Wurmannsquick
Hallo ich bin momentan in Elternzeit und kann danach nicht Vollzeit arbeiten da mein Kind erst 16 Monate ist daher habe ich meinen Arbeitsvertrag selbst gekündigt. zuvor hatte ich immer in Vollzeit gearbeitet Nun meine Frage, arbeitslos habe ich mich bereits gemeldet, aber wenn nun die Frage vom Amt aufkommt und ich sage das ich zukünftig nur Teilzeit arbeiten kann wird mir mein Arbeitslosengeld dann auch gekürzt oder erhalte ich trotzdem die 67 Prozent von meinem letzten Durchschnitts Vollzeitgehalt?