Kündigung vor Arbeitsbeginn - Vertragstrafe
vom 7.3.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben (zum 01.04), welchen aus verschiedenen Gründen nicht antreten möchte. Es geht um einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von 6 Monaten (Kündigungsfrist von 15 Tagen in der Probezeit. Folgende Klausel ist im Arbeitsvertrag enthalten: ************ § 11 Vertragsstrafe Nimmt der Mitarbeiter die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist, verweigert er vorübergehend die Arbeit oder wird das Unternehmen durch vertragswidriges Verhalten des Mitarbeiters zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der Mitarbeiter an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen.