Im Vertrag in dem nur niederländisches Recht zur Anwendung kommt sind folgende Artikel, welche ich im Vergleich zum Deutschen Recht nicht einschätzen kann. ... Falls der Arbeitnehmer in Zusammenhang mit Unfähigkeit als Folge von Krankheit die vereinbarte Arbeit nicht ausführt, so wird die Arbeitgeberin während einer Periode von 52 Wochen, zu rechnen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, dem Arbeitnehmer 100% des im Artikel 5.1 vereinbarten Gehalts fortzahlen, falls und solange in jener Periode der Arbeitsvertrag fortdauert. ... Falls die Krankheit länger als 2 Jahre dauert und der Arbeitsvertrag nach diesen 2 Jahren noch besteht, so wird von der Arbeitgeberin nach Verlauf dieser 2 Jahre weder Gehalt gezahlt noch eine Ergänzung irgendwelcher Leistung erteilt.