Ich habe im September 2010 als selbständige in einer Firma angefangen. Im März 2011 habe ich dann einen befristeten Vertrag für zwei Jahre bekommen. Nach Ablauf dieser Zeit wurde der Vertrag nochmals zwei Jahre befristet mit Grund.
Liegt in diesem Fall nicht eine Scheinselbständigkeit vor, weil ich nur für meinen jetzigen Arbeitgeber als Selbständige gearbeitet habe. Ist damit der befristete Vertrag nicht hinfällig und somit mein Vertrag als unbefristet anzusehen`?
gem. § 17
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) können Sie durch Klage beim ArbG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages prüfen lassen ob die Befristung wirksam war.
D.h. maßgeblich für die Ihre Frage ist nur der letzte befristete Vertrag. Ist diese Befristung rechtmäßig erfolgt, da ein sachlicher Grund vorliegt, ist Ihr Vertrag nicht unbefristet.
Auch ist durch die länger zurückliegende mögliche Scheinselbstständigkeit (ob diese hier vorliegt sprengt den Rahmen des Portals und Ihres Einsatzes) jetzt nachträglich kein unbefristeter Vertrag entstanden. Möglicherweise wäre dies unmittelbar nach Beendigung der Tätigkeit als Selbständige oder auch nach dem Ende der ersten Befristung möglich gewesen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Rückfrage vom Fragesteller22. Januar 2015 | 12:39
Vielen Dank für die Antwort. Kann das Gericht prüfen, ob die Befristung rechtens ist ohne das der Arbeitgeber sofort davon erfährt?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt22. Januar 2015 | 15:41
Sehr geehrte Fragestellerin,
nein, da in einem gerichtlichen Verfahren die Gegenseite immer angehört wird.