Mündliche Vereinbarung zu Arbeitszeit bzw. Urlaubsvertretung gültig?
vom 18.3.2005
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
In den Schlußbestimmungen heißt es: Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung vorstehender Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. ... Die letzte schriftliche Änderung zum Arbeitsvertrag erfolgte mit Wirkung zum 15.09.03. ... Und nicht, wie im Vertrag auf die Stundenanzahl pro Woche.